Kosten

DAS INTERNATSGELD

beinhaltet die Kosten für Verpflegung und Übernachtung sowie für die Betreuung der Jugendlichen.
Es ist als Jahressatz für ein Schuljahr - aufgeteilt in zwölf monatliche Raten - festgelegt. Die Zahlungsverpflichtung für das Schuljahr beginnt jeweils am 1. September und endet am 31. August eines Schuljahres (bei abgelegter Abiturprüfung am 30. Juni).

FÜR MUSIKUNTERRICHT UND ANDERE ZUSATZQUALIFIKATIONEN

sind zusätzliche Beiträge zu entrichten. Weitere Kosten entstehen für Taschengeld und Auslagen, die durch Gruppenunternehmungen sowie für den Einkauf von Schul- und Lehrmaterial entstehen.

TARIFTABELLE

Beachten Sie bitte die ausführliche Beschreibung der Fördermöglichkeiten nach dieser Tariftabelle.

Internatsgeld Musikunterricht Sonstige Gebühren

€ 6.060,- pro Jahr

(Dies entspricht
€ 505,- pro Monat)

Seminareigene Lehrkräfte
bei 30 Min. Unterrichtsdauer:
€ 720,- im Jahr
(Dies entspricht € 60,- pro Monat)
PC-Nutzungsgebühr: € 36,- im Jahr
(Dies entspricht € 3,- im Monat)
  Städt. Musikschule Traunstein bei 30 Min. Einzelunterricht: Die Kosten richten sich nach dem Musikschultarif, z. Zt. 30 Min.
ca. € 730,-/Jahr.
 

FÖRDERMÖGLICHKEITEN
Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Schüler-BAföG beim zuständigen Landratsamt zu stellen.
Diese staatliche Förderung bemisst sich nach dem Einkommen der Eltern. Zudem ist das Studienseminar St. Michael eine Ergänzungsschule im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG.
Die jährlichen Aufwendungen für Betreuung – 50 Prozent des Internatsgeldes – können als Sonderausgabe bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.
Für Internatsschüler aus Bayern ist eine Förderung durch das BayAföG möglich.
Dazu den Link: http://www.stmwfk.bayern.de/foerderung/hochschule-studium/bafoeg-bayafoeg/

WIE FINANZIERT SICH DAS STUDIENSEMINAR ST. MICHAEL?

Das Studienseminar ist eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts.
Finanziert wird es vorwiegend

  • über großzügige Zuwendungen aus Kirchensteuermitteln der Erzdiözese München und Freising,
  • über eigene Einnahmen aus der Vermögensverwaltung,
  • aus den Internatsgeldern, die die Eltern für ihre Kinder bezahlen,
  • sowie über einen Zuschuss der Regierung von Oberbayern.